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   OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22   

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https://dejure.org/2023,14842
OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22 (https://dejure.org/2023,14842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2023 - 10 U 25/22 (https://dejure.org/2023,14842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2023 - 10 U 25/22 (https://dejure.org/2023,14842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 12 O 61/21
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
    Dem stehen - worauf auch das Landgericht schon zutreffend hingewiesen hatte, die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Mai 12015 (IV ZR 138/14) nicht entgegen.
  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
    Der Bundesgerichtshof betont für den Fall des Verkaufs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück, dass sich allgemeine Grundsätze dazu, ob und wann dafür wegen der eingeschränkten Verkehrsfähigkeit und Verwertbarkeit Wertabschläge vorzunehmen sind, nicht aufstellen lassen (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15, NJW-RR 2016, 457 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14

    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30. Juni 2015 - I-3 U 11/14 -, juris) hat im Falle des Verkaufs eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Hinweis auf die Internetseite www.einfacherben.de, auf der Erben ihre Erbanteile an Immobilien mit einem Preisabschlag bis zu 50 % verkaufen, einen deutlichen Preisabschlag von mehr als 15 % für möglich erachtet.
  • BGH, 02.05.1969 - V ZR 32/66

    Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis - Zugrundelegung objektiver

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
    Der Miteigentümer sei den aus dem Miteigentumsverhältnis sich ergebenden Beschränkungen unterworfen und müsse ständig mit einem Wechsel des oder der anderen Miteigentümer rechnen (Urteil vom 2. Mai 1969 - V ZR 32/66 -, juris).
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